Haben Sie Fragen zur Dachverpachtung?

Welche Vorraussetzungen muss mein Dach erfüllen?

Die zu vermietende Dachfläche sollte mindestens 500 qm groß sein. Um eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach zu installieren, müssen wir überprüfen, ob eine Installation aus statischen Gründen möglich ist.

Unsere Experten schauen sich vor Ort jedes Gebäude an und untersuchen die Möglichkeiten einer Installation. In einem persönlichen Gespräch überlegen wir gemeinsam was sinnvoll ist. Es gibt auch die Möglichkeit einer kostenfreien Dachsanierung. Auch die Sanierung von Asbestdächern ist möglich.

Die Möglichkeiten hängen jedoch immer von dem Gesamtzustand des Gebäudes und des Daches ab.

Entstehen für mich als Eigentümer Kosten?

Es entstehen für Sie keine Kosten. Sie erhalten für die Verpachtung entweder eine kostenfreie Dachsanierung oder eine Pachteinnahme. Es werden alle anfallenden Kosten vom Dachinvestor übernommen. Von der Planung und Montage bis zur Wartung der Photovoltaikanlage.

Wie lange läuft der Pachtvertrag?

Die Dauer der Pacht beträgt 20 Jahre mit einer Option zur Verlängerung um weitere 5 bis 10 Jahre.

Welche Pachteinnahmen sind möglich?

Die Höhe der Mieteinnahmen richtet sich vor allem nach dem Zustand des Daches und der Größe der Dachfläche. Wenn eine Sanierung der Dachfläche nötig ist, kann keine große Pacht mehr gezahlt werden. Die Höhe der Pacht richtet sich also immer nach dem aktuellen Objekt. Sprechen Sie uns dafür einfach an und wir erstellen Ihnen ein Angebot.

Ist die Anlage versichert?

Ja, die Photovoltaikanlage wird immer vom Investor versichert.

Damit sind alle Schäden abgedeckt, die durch den Betrieb dieser Anlage entstehen. Selbst wenn die Anlage durch Sturm, Hagel, Brand oder Vandalismus zerstört wird.

Welche statischen Anforderungen sind notwendig?

Damit eine Photovoltaikanlage installiert werden kann, prüft ein anerkannter Sachverständiger die Statik Ihres Daches und des Gebäudes. Durch die Installation einer Anlage wird die Traglast erhöht und muss geprüft werden. Nur so ist gewährleistet, das ein sicherer Betrieb der Photovoltaikanlage möglich ist und die Sicherheit des Gebäudes weiterhin besteht. Die Prüfung ist für Sie als Eigentümer kostenfrei.

Wie lange dauert die Montage?

Die eigentliche Installation der Anlage richtet sich nach der Größe der Anlage. Bei kleinen Anlagen dauert das ein paar Tage, bei größeren Anlagen bis zu 3 Wochen.

Kann ich das Gebäude verkaufen?

Ja, Sie dürfen selbstverständlich das Gebäude oder auch das Grundstück verkaufen, auf dem die Anlage errichtet ist. Der Betrieb der Anlage ist im Pachtvertrag und über die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Bei einem Verkauf bleibt dies bestehen.

Wird ein Eintrag ins Grundbuch benötigt?

Ja, um den Betrieb der Anlage sicherzustellen, muss eine Dienstbarkeit eingetragen werden. Sonst kann die Anlage nicht finanziert werden. Dieser Eintrag dient zur Wahrung der Interessen der Betreiber der Anlage und ist eine normale Praxis bei der Vermietung von Dachflächen. Sämtliche mit dem Eintrag ins Grundbuch entstehenden Kosten (Notar, Grundbuchamt) werden vom Investor getragen.

Was passiert nach Ablauf der Pacht mit der PV-Anlage?

Das hängt mit der Gestaltung des Vertrages zusammen. Entweder wird die Anlage komplett abgebaut oder sie geht vollständig in Ihren Besitz über.

Welches Material wird verwendet?

Da eine Anlage sehr lange halten soll, wird stets darauf geachtet, hochwertige Komponenten einzusetzen.

Wer führt die Installationen durch?

Die Installation der Photovoltaikanlagen wird von einem hierauf spezialisieren Partnerunternehmen durchgeführt.

Haben Sie die Antwort nicht gefunden?

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und beantworten alle Ihre Fragen gerne persönlich. Füllen Sie ganz einfach das Formular aus und wir rufen Sie dann zurück.

 

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